Kurier-Journal

Maßnahmen während der Karnevalstage

Polizeizone Eifel informiert

Ostbelgien. – Viele erfreuen sich der gelockerten Maßnahmen und den passend dazu anstehenden Karnevalstagen. Damit für alle Beteiligten ein unbeschwertes Feiern möglich wird, möchte die Polizeizone Eifel an ein paar wichtige Regeln erinnern, die nicht nur der Pandemiebekämpfung, sondern auch der alltäglichen Sicherheit zweckdienlich sind.

• Gemäß der Verwaltungspolizeiverordnung der 5 Eifel-Gemeinden muss jede öffentliche Veranstaltung mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Wird bei einer solchen Veranstaltung Alkohol verkauft, ist der Verkauf genehmigungspflichtig.

• Zudem appellieren wir an einen mäßigen Alkoholkonsum. Wir weisen darauf hin, dass die Abgabe von alkoholischen Getränken über 0,5 Vol. % an Jugendliche unter 16 Jahren sowie die Abgabe von Getränken über 22 Vol. % an Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Ebenfalls verboten, ist es einer offensichtlich betrunkenen Person Alkohol auszuschenken.

• Fußgruppen und Spaziergänger müssen, sofern keine Sondergenehmigung vorliegt, die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, um jeglichen Unfall zu vermeiden.

• Null Toleranz gilt selbstverständlich auch bei Alkohol oder Drogen am Steuer!

• Mit Ausnahme von Karnevalssamstag bis Aschermittwoch, gilt auch ohne Covid-Sperrstunde die gewöhnliche Polizeistunde. Sprich: 01.00 Uhr an Werktagen und 02.00 Uhr für die Nächte auf Samstag und auf Sonntag. Ein Verlängerung auf 03.00 Uhr kann bei der Gemeinde angefragt werden.

• Zuletzt möchten wir daran erinnern, dass wir uns trotz Lockerungen weiterhin in einer Pandemie befinden. Die neuen COVID-Schutzmaßnahmen sind deshalb ebenfalls strengstens einzuhalten. Um den sicheren Ablauf der jecken Veranstaltungen zu gewährleisten, wird die Polizeizone Eifel zahlreiche Zusatzdienste stellen.

Die Polizeizone EIFEL wünscht allen Narren fröhliche, friedliche und sichere Karnevalstage.

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