Kurier-Journal
Foto: Tim Reckmann | ccnull.de

Wichtige Information für Auslandsgeimpfte

Eintragung einer Coronaimpfung, die im Ausland stattfand

Ostbelgien. – Wer im Ausland seine ersten beiden Impfungen erhalten hat oder sich dort hat boostern lassen, sollte dies unbedingt in Belgien eintragen lassen. Denn nur, wenn die Impfung in Belgien registriert wurde, kann das EU-Covid-Zertifikat bzw. das Covid-Safe-Ticket aktualisiert werden.

Die Vorteile:

• Das EU-Covid-Zertifikat ist auf dem neuesten Stand und damit auch das Covid-Safe-Ticket (CST).

• Die Eintragung der Impfung hat Auswirkungen auf die Dauer der Quarantäne und die Anzahl der Corona-Tests, die nach einem Hochrisikokontakt durchgeführt werden müssen. Denn für Geimpfte gelten andere Quarantäne-Regeln als für Nicht-Geimpfte.

• Zudem werden Probleme beim Nachweis des Impfstatus im Ausland vermieden, die bei Covid-Zertifikaten aus verschiedenen Ländern entstehen können.

Für die Eintragung kann man sich mit dem Impfnachweis aus dem Ausland und dem Personalausweis an eines der beiden Impfzentren in Ostbelgien wenden. Die Mitarbeiter vor Ort tragen die Impfung dann ein. Dazu wird kein Termin benötigt.

Auslandsgeimpfte erlangen oder aktualisieren damit nicht nur ihr EU-Covid-Zertifikat, das sie dann als CST nutzen können, sondern tragen auch dazu bei, dass die Datenlage zu den Impfungen in Ostbelgien korrigiert wird. Denn ein kleiner, aber relevanter Teil der Bevölkerung wurde im benachbarten Ausland geimpft oder geboostert. Dabei handelt es sich unter anderem um in Ostbelgien lebende Pflegekräfte, Polizeibeamte oder Lehrer, die ihrem Beruf in Deutschland oder Luxemburg nachgehen. Jedoch haben nicht alle ihre (Auffrischungs-)Impfung in Belgien eintragen lassen.

Gesundheitsdienstleister aufgepasst!

Eine vom Föderalstaat beabsichtigte Impfpflicht für Gesundheitsdienstleister soll zum 1. April eingeführt werden. Gesundheitsdienstleister, die bis dahin nicht vollständig geimpft sind, dürfen dann vorerst nicht mehr praktizieren. Deswegen sollten Gesundheitsdienstleister, die im Ausland geimpft wurden, schnellstmöglich eine Eintragung vornehmen lassen. Auch hier reicht es, mit Impfnachweis und Personalausweis im Impfzentrum vorstellig zu werden.

Ansprechpartner: Emile Braun, Fachbereich Gesundheit, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Tel. +32(0)87/789954, Mail: emile.braun@dgov.be

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