Überschwemmung/Hochwasser
Ostbelgien. – Der offizielle Erlass zur Anerkennung der Überschwemmungen/des Hochwassers vom 14. bis zum 16. Juli als öffentliche Naturkatastrophe in 202 wallonischen Gemeinden (darunter die 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft) wurde veröffentlicht und somit ist die Einreichung von Anträgen auf Entschädigung ab sofort möglich.
Katastrophenfonds
der Wallonie für Unternehmen und Privatpersonen
Überschwemmung/Hochwasser. Der offizielle Erlass zur Anerkennung der Überschwemmungen/des Hochwassers vom 14. bis 16. Juli als öffentliche Naturkatastrophe in 202 wallonischen Gemeinden (darunter die 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft) wurde veröffentlicht und somit ist die Einreichung von Anträgen für Entschädigung ab sofort möglich. Bei Überschwemmungen ist die Entschädigung begrenzt und deckt nur Schäden ab, die nicht durch die Feuerversicherung abgedeckt werden können.
Die folgenden Kategorien
kommen für eine
Entschädigung durch den
Katastrophenfonds in Frage:
• Immobilien, die kein einfaches Risiko darstellen (Immobilien im Freien wie z.B. eine Stützmauer, ein auf einem Betonboden befestigtes Gartenhaus, eine geflieste Terrasse usw. sowie bestimmte bewegliche Gegenstände im Freien wie Gartenmöbel, ein Rasenmäher, Gartengeräte usw.);
• Kraftfahrzeuge für den alltäglichen Gebrauch und den Gebrauch in der Familie, die mindestens 5 Jahre alt sind, insofern sie nicht durch eine Teilkasko oder eine Vollkasko abgedeckt sind;
• Nicht eingefahrene Ernte;
• lebendes Vieh
außerhalb von Gebäuden;
• Böden;
• Feldfrüchte;
• Waldbestände.
Info: Die Regierung wird in Kürze den Entschädigungsmechanismus des Katastrophenfonds überprüfen, um ihn an das Ausmaß der Katastrophe anzupassen, sowohl was die Entschädigung als auch was die Vereinfachung der Verfahren betrifft. Sollte es hierzu Neuerungen geben, halten wir Sie auf dem Laufenden!
• Antragsteller können bis spätestens 30. November einen Antrag auf Entschädigung des Katastrophenfonds stellen. Nehmen Sie sich also die Zeit, Ihr Dossier mit allen Belegen zusammenzustellen.
• Der Antrag auf Beihilfe ist vom Eigentümer der Immobilie zu stellen. Dies kann vollständig online über Wallonie.be erfolgen.
• Landwirte und Selbstständige können Beihilfen erhalten, wenn sie ihre Ernte, Computerausrüstung usw. verloren haben.
• Entschädigungen für Gebäude und Ihren Inhalt werden nicht über den Katastrophenfonds gewährt, selbst wenn diese nicht versichert sind. Hier ist sich die wallonische Regierung jedoch bewusst, dass einige Katastrophenopfer nicht versichert sind und Hilfe benötigen, daher wird diese Situation aktuell noch geprüft.
Sonderfall: Personen, die ein Einkommen aus sozialer Eingliederung oder eine gleichwertige Unterstützung erhalten UND nicht versichert waren, können für das Gebäude und seinen Inhalt entschädigt werden.
Hier die Liste der 202 anerkannten Gemeinden: https://bit.ly/202Communes
Details zum Antragsverfahren (in Französisch): https://bit.ly/DemarcheCalamite
Antragsformular in Deutsch: https://bit.ly/3imz2BY
Quelle: wallonie.be
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