Kurier-Journal

Vogelgrippe in Belgien: Allgemeine Stallpflicht

Ostbelgien.- Am 13.11.2020 wurde das Vogelgrippevirus bei Wildvögeln an der belgischen Küste festgestellt.

Der zuständige Landwirtschaftsminister David CLARINVAL hat daraufhin folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Stallpflicht: Neben den professionellen Züchtern müssen nun auch private Geflügelhalter Geflügel und Vögel (Hühner, Ziervögel, Tauben, …)  einsperren, damit jeglicher Kontakt mit den Wildvögeln vermieden werden kann.
    Die Tiere dürfen auch draußen auf einem komplett geschlossenen Gelände (geschlossen von oben und allen Seiten) gehalten werden, d.h. mittels Zäunen oder Netzen mit einem Maschendurchmesser von max. 10 cm.
  • Futter- und Trinkstellen müssen innen angebracht oder so abgeschirmt sein, dass ein Kontakt mit Wildvögeln unmöglich ist.
  • Die Trinkstelle darf nicht mit Regenwasser oder Oberflächenwasser aus einem Wassertank, der für die Wildvögel zugänglich ist, befüllt werden.

Märkte und Ausstellungen mit Geflügel werden unter strikteren Bedingungen stattfinden, sobald diese aufgrund der Covid-19-Pandemie wieder erlaubt sind.

Die AFSCA weist darauf hin, dass der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern kein Risiko darstellt!

Für weitere Informationen können Sie die Website der AFSCA http://www.favv.be/professionnels/productionanimale/santeanimale/grippeaviaire/mesures.asp aufsuchen.

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