Kurier-Journal

So funktioniert die elektronische Wahl mit Papierbescheinigung

PR-Text: Gemeinderatswahlen am 13. Oktober 2024

Ostbelgien. – Am 13. Oktober sind Gemeinderatswahlen. Wie auch bei den Gemeinschafts- und Europawahlen im Sommer wird die Stimmabgabe wieder elektronisch ablaufen. Diese funktioniert mit einem Wahlcomputer und einer Chipkarte, die alle Wählenden vor Eintritt in die Wahlkabine erhalten.

Zunächst müssen sich die Wählenden jedoch beim Wahlbürovorstand melden.

Der Wahlbürovorstand nimmt die Wählenden im Wahllokal in Empfang. Die Mitglieder haken die Namen der Wählenden auf dem Abstimmregister ab. Außerdem überprüfen sie, ob die persönlichen Angaben auf Wahlaufforderung und Register mit denen auf den Personalausweisen der Wählenden übereinstimmen und händigen die Chipkarten aus. Mit dieser Chipkarte kann man den Wahlcomputer in der Wahlkabine bedienen. Wichtig ist, dass man die Chipkarte bis zur Markierung in den Wahlcomputer einführt. Anderenfalls funktioniert der Computer nicht.

Als erstes kann man die Sprache am Wahlcomputer einstellen. Deutsch und Französisch stehen zur Auswahl. Dann kann man seine Stimme abgeben. Dabei hat man die Wahl zwischen Kopfstimme, Vorzugstimme und Stimmenthaltung.

Kopfstimme, Vorzugsstimme

und Stimmenthaltung

Wählt man den hellen Mittepunkt im Kopf-Feld einer Liste aus, wählt man die sogenannte Kopfstimme. Das heißt, man ist mit der vorgeschlagenen Reihenfolge der Kandidierenden auf dieser Liste einverstanden und wählt in diesem Sinne.

Wählt man hingegen einzelne Personen auf einer Liste, nennt man das Vorzugsstimmen.

Man gibt damit nicht per se der Liste seine Stimme, sondern ausgewählten Personen.

Möchte jemand keine der zur Wahl stehenden Listen seine Stimme geben, kann er das Feld „Stimmenthaltung“ auswählen.

Mit diesem Feld wählt man „weiß“ also niemanden. Am Ende jedes Wahlschritts muss man seine Auswahl bestätigen.

Stimmzettel und Urnengang

Nach der Stimmabgabe druckt der Wahlcomputer einen Stimmzettel aus. Dieser Stimmzettel muss in der Mitte mit der bedruckten Barcode-Seite nach innen gefaltet werden. Nach dem Verlassen der Wahlkabine scannt man den Barcode an der Wahlurne ein und schmeißt den Zettel anschließend in die Urne. Danach gibt man die Chipkarte an den Vorstand zurück und erhält seinen Personalausweis und seine gestempelte Wahlaufforderung zurück.

Weitere Infos sowie eine Videoanleitung zum Wahlvorgang finden Sie unter http://www.gemeindewahlen.be/wahlvorgang.

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