Folkloristische Wagen und Planwagenfahrten
Ostbelgien. – Die Polizeizone Eifel weist darauf hin, dass in den fünf Eifelgemeinden für bestimmte Aktivitäten während der Karnevalstage eine Genehmigung erforderlich ist. Dies betrifft:
• folkloristische Wagen
(auf einer festgelegten Strecke im Rahmen eines Karnevalsumzugs)
• Planwagenfahrten
(beispielsweise für Fahrten mit Möhnen durch das Dorf)
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Genehmigungsverfahren mit jeweils eigenen Anträgen handelt.
Durch die Einhaltung grundlegender Sicherheitsregeln und die vorherige Überprüfung der geltenden Sicherheitsempfehlungen können zahlreiche Unfälle vermieden werden. Ergänzende Versicherungen tragen dazu bei, mögliche Schadensfälle abzusichern.
Die von den Gemeinden und der Polizeizone ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Orientierungshilfe und Checkliste und sollen dazu beitragen, Risiken zu minimieren und einen sicheren Ablauf der Karnevalstage zu gewährleisten.
Wie erhalte ich eine Genehmigung?
Die erforderlichen Antragsformulare sind auf den Webseiten der Eifelgemeinden online verfügbar.
Vorgehensweise:
• Die Genehmigungsbedingungen im Antrag werden geprüft und der Antrag vollständig ausgefüllt.
• Für weiterführende Informationen oder Erläuterungen zur Genehmigungsprozedur wird Kontakt mit der zuständigen Gemeinde aufgenommen.

