Kurier-Journal

„Aktionsmonat“ – Lebensqualität

Polizeizone Eifel

Ostbelgien. – Die Polizeizone Eifel wird in der Zeit vom 10. November 2025 bis zum 19. Dezember 2025 verstärkt die Einhaltung der Bestimmungen zur Pflege von Hecken, zur Anbringung von Hausnummern sowie zur Abfallbeseitigung entlang öffentlicher Straßen kontrollieren und appelliert an die Bevölkerung, diese Vorschriften einzuhalten, um Sicherheit, Sauberkeit und ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten.

Diese Regelungen sind maßgebend für den Erhalt der Lebensqualität in unseren Ortschaften. Verstöße werden dem zuständigen sanktionierenden Beamten gemeldet und können mit Verwaltungsstrafen bis zu 350 € geahndet werden.

1. Unterhalt von Hecken

und Anpflanzungen

• Hecken und Pflanzen, die Grundstücke von öffentlichen Straßen abgrenzen oder in deren Nähe stehen, müssen ganzjährig so gepflegt werden, dass sie nicht auf die Straße ragen, keine Sichtbehinderung darstellen und niemanden behindern.

• Verkehrsschilder, Stromversorgung, Kabelfernsehen, öffentliche Beleuchtung, Elektro-, Telefon- und Fernsehverteilermasten sowie Bürgersteige müssen frei zugänglich bleiben.

• Schnittabfälle sind unverzüglich zu entfernen, Radwege und Bürgersteige müssen besenrein sein.

2. Hausnummern

• Jedes Gebäude muss an der Straßenfassade eine gut sichtbare Hausnummer tragen.

• Bei Bedarf ist eine zusätzliche Kennzeichnung am Briefkasten anzubringen.

3. Abfallbeseitigung

• Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen, angrenzenden Grundstücken oder anderen öffentlichen Orten Abfälle oder Gegenstände zu deponieren, wegzuwerfen oder abzuleiten.

• Das Beschmutzen von Fahrbahnen oder Gebäuden durch das Werfen von Gegenständen ist untersagt.

• Auf öffentlichem wie privatem Gelände ist das Abstellen von Wracks verboten.

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