Genehmigung folkloristische Wagen und Planwagenfahrt
Eifel. – Die Polizeizone Eifel möchte im freudigen Hinblick auf die Karnevalstage daran erinnern, dass es in den 5 Eifelgemeinden einer Genehmigung bedarf für:
– folkloristische Wagen (auf einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs) und
– Planwagenfahrten (für die Fahrt mit Möhnen durchs Dorf).
Wichtig zu bemerken ist, dass es sich bei den beiden Genehmigungen um zwei grundsätzlich verschiedene Anträge handelt.
Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn grundlegende Regeln beachtet und die Sicherheitsempfehlungen im Vorfeld überprüft wurden. Spezifische Versicherungen helfen dabei, eventuelle Schadensfälle abzudecken. Die von den Gemeinden und der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Checkliste und zielen darauf ab, Unglücksfällen vorzubeugen, so dass alle eine schöne Karnevalszeit verbringen können.
Wie erhalte ich eine Genehmigung?
Auf den Webseiten der Eifelgemeinden sind die nötigen Antragsformulare online verfügbar:
– Genehmigungsbedingungen im Antrag prüfen und vollständig ausfüllen.
– Kontakt zur Gemeinde aufnehmen, um zusätzliche Informationen und Erklärungen bezüglich der Genehmigungsprozedur zu erhalten.