Kurier-Journal

Hilfe am Wahltag: Wie funktioniert die Begleitung im Wahllokal

Gemeinderatswahlen am 13. Oktober 2024

Ostbelgien. – Am 13. Oktober sind Gemeinderatswahlen. Vor den Wahlen machen sich viele Menschen Gedanken darüber, wen sie wählen wollen. Der eigentliche Wahlvorgang ist für viele hingegen ein Kinderspiel. Man erscheint in seinem Wahllokal, geht in die Wahlkabine und gibt seine Stimme ab. Für einige Menschen stellt das jedoch eine Hürde dar, die sie nicht ohne Begleitung überwinden können. Deshalb kann jeder und jede Wahlberechtigte am Wahltag eine Begleitung für den Wahlvorgang in Anspruch nehmen.

In jedem Wahlbüro ist mindestens eine Wahlkabine so eingerichtet, dass sie für bewegungsbehinderte Menschen einfach zugänglich ist. Außerdem ist diese Kabine speziell angepasst, sodass Wählende mit einer Beeinträchtigung mühelos ihre Stimme abgeben können.

Wenn eine Person dennoch eine Begleitung beim Wahlvorgang wünschen, hat sie die Wahl: Sie kann entweder vor Ort beim Wahlbürovorstand um Hilfe bitten oder sich durch eine Person ihrer Wahl am Wahltag begleiten lassen. Für die auserwählte Begleitperson gilt: Sie muss selbst wahlberechtigt sein und sie darf ausschließlich diese eine Person beim Wahlvorgang begleiten.

Sowohl der Wahlbürovorstand als auch die selbst ausgewählte Begleitung dürfen die wählende Person in die Wahlkabine begleiten, sofern sie das wünscht.

Die Begleitperson erscheint mit der wählenden Person am Wahltag im zuständigen Wahlbüro. Dort beantragt die wählende Person beim Wahlbürovorstand ihre Begleitung. Die Begleitperson händigt dann dem Wahlbürovorstand die eigene Wahlaufforderung aus. Der Vorstand vermerkt auf dieser Aufforderung „Hat die Rolle als Begleiter wahrgenommen“. Anschließend können wählende und begleitende Person gemeinsam in die Wahlkabine gehen.

Weitere Infos unter http://www.gemeindewahlen.be/begleitung

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