Courant d’Air SC ES
Elsenborn. – Ein Holz- oder Pelletofen ist eine häufig genutzte Zusatzheizung, vor allem in unseren Breitengraden. Was müssen Sie also wissen, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und vor allem sicher zu sein? In Belgien gibt es bisher noch keine speziellen Vorschriften für die Wartung der Rauchabzüge von Holzöfen (aber es ist in Vorbereitung). Das Gesetz verpflichtet uns nur indirekt dazu, unser Eigentum nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen, mit dem Risiko, die Konsequenzen zu tragen, wenn dies nicht der Fall ist.
Die allgemein anerkannte „Regel“, dass Schornsteine ein- oder zweimal im Jahr gefegt werden sollten, ist also eher ein Ratschlag, der auf der Erfahrung von Fachleuten beruht. Dies gilt auch für doppelwandige Edelstahlschornsteine, im Gegensatz zu dem, was die Gerüchteküche behauptet. Diese Wartungshäufigkeit vermeidet Leistungsverluste, Rückstau- und Vergiftungsrisiken und verringert die Gefahr von Schornsteinbränden.
Der Schornstein eines Pelletofens verschmutzt kaum, muss aber trotzdem gefegt werden. Daher sollte er mindestens einmal im Jahr einer gründlichen Wartung durch einen Fachmann unterzogen werden, bei intensiver Nutzung auch öfter.
Wie sollten Sie vorgehen,
um Ihre Rauchabzüge
reinigen zu lassen?
• Finden Sie einen Schornsteinfeger, der von Ihrer Gemeinde zugelassen ist (das ist Pflicht). Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie sich von dem Betrieb das Dokument zeigen.
• Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin: Erfahrene Fachleute mit seriösen Referenzen werden immer seltener. Ihre Terminkalender sind mehr als sechs Monate im Voraus gefüllt.
• Planen Sie den Schornsteinfeger für die Durchführung im Frühjahr oder Sommer: Niemand wird im Januar auf Ihr vereistes Dach steigen wollen…
• Rechnen Sie mit einem Budget von etwa 100 Euro pro Rauchabzug (degressiver Tarif), zuzüglich Anfahrtskosten. Der Preis ist niedriger, wenn der Schornstein von unten gereinigt werden kann. Dann ist eine Klappe erforderlich und der Schornsteinhut muss ein Modell sein, das ebenfalls nicht gereinigt werden muss.
• Lassen Sie sich eine Schornsteinfegerbescheinigung ausstellen und bewahren Sie diese auf, um sie im Falle eines Brandes Ihrer Versicherung vorlegen zu können.
Dieser Artikel über Energieberatung wird Ihnen von Courant d’Air SC ES, einer Bürgergenossenschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energie, zur Verfügung gestellt. Vielen Dank an Herrn Frédéric Dubois für seine Expertise in Sachen Kaminfegen und seine Mitarbeit an diesem Artikel.
Weitere nützliche Informationen finden Sie unter https://www.richtigerumgangmitfeuer.be/ (Website der wallonischen Region – Broschüre auch bei allen Ofenbauern erhältlich).