Kurier-Journal

Sicherheit bei Veranstaltungen

Polizeizone Eifel

Eifel. – Die Polizeizone Eifel möchte nochmals an die geltenden Vorschriften in Sachen „Sicherheit bei Veranstaltungen“ erinnern, die ebenso in der Polizeiverordnung verankert sind und zum Ziel haben, die Lebensqualität in unseren Ortschaften zu erhalten.

Anmeldung:

Jede öffentliche Versammlung, an einem geschlossenen Ort oder im Freien, muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Dazu stellen die Gemeinden auf ihren Webseiten ein entsprechendes Anmeldeformular zur Verfügung.

Polizeistunde:

• Im Prinzip begrenzt auf 1 Uhr.

• Begrenzt auf 2 Uhr für die Nacht auf Samstag, die Nacht auf Sonntag und auf einen offiziellen Feiertag sowie alle Nächte der Urlaubsperiode vom 01. Juli bis zum 31. August einschließlich.

• Begrenzt auf 3 Uhr mit schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters. Der Antrag auf Verlängerung kann über das oben erwähnte Anmeldeformular gestellt werden.

• Diese Polizeistunden gelten ebenfalls für Schankstätten.

Alkoholkonsum:

• Alle Veranstaltungen, bei denen gegen Entgelt alkoholische Getränke verkauft werden, müssen im Vorfeld eine Ausschankgenehmigung beantragen. Auch dieser Antrag kann über das oben erwähnte Anmeldeformular gestellt werden.

• Die Abgabe (auch kostenlos) von alkoholischen Getränken über 0,5 Vol% an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

• Die Abgabe (auch kostenlos) von Getränken über 22 Vol % an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.

• Die Abgabe von alkoholischen Getränken bis zur vollständigen Trunkenheit und an sichtlich betrunkenen Personen ist verboten.

• Die Abgabe von Getränken, wo aufgrund ihrer Zusammensetzung der Alkoholgehalt nicht bestimmt werden kann oder deren Mischung in großen Mengen vorgenommen wird, ist verboten.

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