Kurier-Journal

Aktionsmonat

Polizeizone Eifel

Eifel. – Die Polizeizone Eifel wird in den Wochen vom 11.11.2023 bis zum 17.12.2023 verstärkt die Einhaltung der verschiedenen Regelungen in Bezug auf den Unterhalt von Hecken, frei umherlaufende Hunde und Hausnummern kontrollieren. Diese Bestimmungen dienen dazu, das Zusammenleben sicherer zu gestalten und die Lebensqualität in unseren Ortschaften zu erhalten. Verstöße werden der zuständigen sanktionierenden Beamtin mitgeteilt und können mit Verwaltungsstrafen bis zu 350 € geahndet werden.

Die Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Eifelgemeinden sieht u.a. folgende Bestimmungen vor:

• Unterhalt Hecken: Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die öffentliche Straße begrenzt werden oder die in der Nähe der öffentlichen Straße angelegt sind, müssen das ganze Jahr über so gepflegt werden, dass sie nicht auf die öffentliche Straße ragen, keine Sichtbehinderung darstellen und niemanden behindern.

• Verkehrsschilder, die Stromversorgung, das Kabelfernsehen, die öffentliche Beleuchtung, Elektro-, Telefon-Fernsehverteilermasten und die Bürgersteige müssen frei bleiben. Die durch das Beschneiden der Hecken entstandenen Abfälle müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden.

• Radwege und Bürgersteige müssen besenrein gesäubert werden.

• Streunende Hunde/Tiere: Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt streunen zu lassen oder ihnen Auslauf zu öffentlichen oder privaten Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu gewähren. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Außerdem erinnern wir nochmals daran, dass Hunde wie Katzen gechipt sein müssen und empfehlen, auf http://www.dogid.be und http://www.catid.be die Einwilligung zu geben, dass ihre Daten sichtbar werden. Ansonsten ist der Polizei aus Datenschutzgründen nicht möglich, den Besitzer sofort zu ermitteln. Kann der Eigentümer nicht sofort identifiziert werden, wird das Tier zum Tierheim gebracht, wodurch zusätzliche Unkosten für den Halter entstehen.

• Hausnummern: An der Straßenfassade jedes Gebäudes muss eine Hausnummer angebracht werden. Diese muss jederzeit von der Straße aus gut sichtbar sein. Bei Bedarf soll eine Reproduktion am Briefkasten angebracht werden.

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