Kurier-Journal

Coronakrise: Leistungszahlung von 985 Euro auch für selbständige Krankenpfleger und Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen

Im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise hatte die Regierung beschlossen, dem Krankenhauspersonal eine einmalige Leistungsprämie in Höhe von 985 Euro brutto zu gewähren (d.h. Steuern und Sozialabgaben müssen noch abgezogen werden). In der Folgezeit hatte sie diese Prämie auf die Angestellten in der häuslichen Krankenpflege ausgedehnt. Der Ministerrat hat sich am 29/01 darauf geeinigt, dass diese Prämie von bis zu 985 Euro brutto auch selbständigen Krankenpfleger, die Dienstleistungen zu Hause oder im Krankenhaus erbringen, sowie Angestellten in medizinischen Einrichtungen gewährt werden soll.

Der Bruttobetrag der Prämie beträgt 985 EUR für jede Person, die vom 1. September bis zum 30. November 2020 in Vollzeit gearbeitet hat, bzw. bei Selbstständigen für jede Person, die in diesem Zeitraum mindestens 739 “Besuchstage” (Anzahl der Patienten x Anzahl der Besuchstage mit diesen Patienten) hat. Diejenigen, die in Teilzeit arbeiten oder weniger Besuchstage hatten, erhalten einen anteilig berechneten Betrag. Die Prämie sollte bis Ende April 2021 ausbezahlt werden.

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