Ostbelgien.- Die Wallonische Region gewährt Unternehmen und Selbständigen, die immer noch vollständig von den restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen sind, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.500 EUR. Die Anträge dafür müssen bis zum 15. Oktober 2020 einschließlich über die Website https://indemnitecovid.wallonie.be eingereicht werden. Um Anspruch auf die komplementäre Entschädigung zu haben, muss man:
- Selbständiger oder ein kleines Unternehmen im Sinne der Vorschriften sein;
- einer Tätigkeit in der Wallonie nachgehen;
- die Ausgleichsentschädigung von 5.000 EUR erhalten haben;
- in einem der als förderfähig anerkannten Sektoren/NACE-Codes tätig sein (https://bit.ly/3lCMZuH): 49.310, 49.320, 49.390, 55.203, 55.204, 55.209, 56.210, 56.302, 59.140, 74.109, 74.201, 74.209, 77.293, 77.392, 79.110, 79.120, 79.901, 79.909, 82.300, 90.011, 90.012, 90.021, 90.022, 90.023, 90.029, 90.031, 90.032, 90.041, 90.042, 93.199, 93.211 und 96.040.
Etwa 15.000 Klein- und Kleinstunternehmen oder selbständige Unternehmen sind in diesen Sektoren tätig und haben somit potenziell Anspruch darauf.
Kontaktieren Sie gerne die WFG Ostbelgien für Fragen und Hilfestellungen unter info@wfg.be oder 087/56 82 01.
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