Kurier-Journal

DuO-Ausbildungsförderung

95 Studiengänge und Ausbildungen geben Anrecht

Ostbelgien. – Das Parlament hat das Dekret zur Schaffung des Stipendiensystems, künftig DuO-Ausbildungsförderung genannt, verabschiedet. Ab September können Auszubildende, Studierende und Sekundarschüler des 7. berufsbildenden Jahres, die einen Mangelberuf in Ostbelgien erlernen und (Zahn-)Medizinstudenten eine Ausbildungsförderung in Höhe von 350 Euro pro Monat erhalten. Die ostbelgische Bildungsministerin Lydia Klinkenberg stellte die Liste der Ausbildungen und Studien vor, die Anrecht auf die Ausbildungsförderung geben. Sie umfasst 95 verschiedene Berufsbilder.

„Wir erleben in Ostbelgien einen Fachkräftemangel in allen Bereichen. Betroffen sind insbesondere die systemrelevanten Berufe im Gesundheits- und Pflegesektor und dem Unterrichtswesen einerseits und anderseits im Mittelstand, dem Motor unserer Wirtschaft. Die Ursache für den Fachkräftemangel ist vielfältig und auch auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Fakt ist aber auch, dass einer Schätzung des Arbeitsamts (ADG) zufolge im Jahr 2019 ganze 6959 Personen nach Deutschland pendelten und Zahlen aus dem Jahr 2022 zufolge 4690 Personen nach Luxemburg, darunter 4300 aus dem Süden Ostbelgiens. Diesem Abwanderungstrend müssen wir entgegenwirken“, erläutert Lydia Klinkenberg.

Hier kommt die Ausbildungsförderung ins Spiel. DuO steht für „Du und Ostbelgien“, mit dieser zinslosen Ausbildungsförderung möchte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum einen mehr Kandidaten für ein Studium oder eine Ausbildung in sogenannten Mangelberufen gewinnen und diese zum anderen an den Standort Ostbelgien binden.

Anreiz dafür schafft die finanzielle Unterstützung in Höhe von 350 Euro pro Monat, die der DuO-Empfänger für die Dauer seines Studiums, seiner Ausbildung oder während seines 7. berufsbildenden Sekundarschuljahres erhält. Der Betrag ist nicht rückzahlbar, wenn der Duo-Empfänger nach erfolgreichem Abschluss, während zehn Jahren mindestens fünf Jahre halbzeitig in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens arbeitet. Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, möchte die Person nicht in der Region arbeiten oder erfüllt die Bedingungen nicht, ist die Ausbildungsförderung teilweise oder ganz zurückzuzahlen.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedete das dazugehörige Dekret am 26. Juni 2023. Am 27. Juni 2023 genehmigte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Liste der Studien- und Ausbildungsgänge, die auf einen Mangelberuf vorbereiten. Diese Liste wurde auf Grundlage der Mangelberufsliste des Arbeitsamtes erstellt und wird jedes Jahr erneuert. Ist eine Ausbildung, ein Studiengang oder eine Abteilung einer Sekundarschule auf der Liste vertreten, können Personen, die nicht mehr schulpflichtig sind, egal ob sie in Ostbelgien leben oder nicht, die Ausbildungsförderung beantragen (Ausnahme für Medizinstudiengänge).

Anrecht auf die Ausbildungsförderung geben: Alle an der Autonomen Hochschule Ostbelgiens angebotenen Studiengänge; die berufsbildenden Abteilungen des RSI Eupen (Sozialkosmetik ausgenommen), die Abteilung Bürokaufleute des BIB Büllingen, die Abteilungen Holztechnik, KFZ-Mechatronik und Landwirtschaft des TI St.Vith und die Abteilungen Pflegehilfe und Verwaltung/Geschäftsführung an der Maria-Goretti-Sekundarschule; das staatlich anerkannte Zahnmedizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland); das staatlich anerkannte Medizinstudium gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG (im In- und Ausland); 72 verschiedene duale Ausbildungen. Z.B. Metzger, Bäcker, Heizungsinstallateur, Optiker, Bauschreiner, Dachdecker, Gärtner und Verkäufer; die drei dualen Bachelorstudiengänge Versicherungsmakler, Buchhalter, Public and Business Administration.

Laut Bildungsministerin Lydia Klinkenberg wären im laufenden Schuljahr 2022-2023 potenziell rund 590 Personen betroffen gewesen. „Wir können natürlich nicht vorhersagen, wie viele Personen tatsächlich einen Antrag stellen werden. Es handelt sich ja lediglich um ein Angebot, das wir unterbreiten. Niemand ist verpflichtet, dieses anzunehmen“, betont die Ministerin. Weiter sagt sie: „Anders als ursprünglich geplant, haben wir das System bereits in einem ersten Schritt auf (Zahn-Medizinstudiengänge außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft im In- und Ausland ausgeweitet, da der Ärztemangel in Ostbelgien akut ist. Für über 77.000 Einwohner haben wir gerade einmal 70 Hausärzte.“ Die Antragstellung ist ab dem 1. Juli möglich und erfolgt online oder in Papierform beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Antrag kann im ersten oder in einem späteren Ausbildungs-/Studienjahr gestellt werden und muss jährlich neu gestellt werden. Die erste Auszahlung erfolgt im September 2023.

Die vollständige Liste und alle weiteren Informationen sind auf der Webseite http://www.ostbelgienbildung.be/duo zu finden.

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